Wenn ihr dies ebenfalls nicht befürwortet, dann unterstützt uns in dem ihr das TEILT, denn wenn das Gesetz greift, dann kann das auch für andere Städte und Kommunen in Deutschland interessant werden.
Stopp dem Hundehass!!!
*Offener Brief zur geplanten neuen Gefahrenabwehrverordnung*
Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,am 03.05.2012 stimmen Sie auf der Stadtratssitzung über die neue Gefahrenabwehrverordnung der Landeshauptstadt Magdeburg ab.Tieren ist eine artgemäße Bewegung zu ermöglichen, §2 Tierschutzgesetz. Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien zu gewähren, §2 Absatz 1 der Hundeschutzverordnung. Damit ist der rechtliche Rahmen abgesteckt, innerhalb dessen die Kommune Details festlegen kann. Der beabsichtigte Entwurf (§6, Absatz 3) wird den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht, weil die Bewegungsmöglichkeit von Hunden über das erträgliche Maß ohne eine Notwendigkeit hinaus eingeschränkt wird.Bislang gilt ein Leinenzwang mit der Maßgabe, dass Hunde in größeren Menschenansammlungen bzw. in Fußgängerzonen so geführt werden müssen, dass sie nicht mehr als einen Meter vom Hundeführer entfernt sind.Diese Regelung soll nun generell ohne zeitliche oder räumliche Eingrenzung auf alle Gehwege im Stadtgebiet ausgeweitet werden, und zwar auch unabhängig von der Verkehrsdichte. Die Begründung erschöpft sich darin, dass etwa die Hälfte aller Beißvorfälle, nämlich etwa 10 im Halbjahr, auf Gehwegen stattfanden. Die Folge wird sein, dass es zu keiner Zeit und an keinem anderen Ort als den Freilaufflächen mehr möglich sein wird, Hunde artgerecht auszuführen.§6 Absatz 3 des Entwurfs sieht deshalb eine völlig inakzeptable Verschärfung des Leinenzwanges für Hunde vor. Diese Regelung verstößt gegen das Tierschutzgesetz, ist völlig unnötig und wird mehr Probleme produzieren als lösen.Selbst der Leiter des Stadtordnungsdienstes kündigte in der Lokalpresse an, geringfügige Verstöße gegen die beabsichtigte Regelung nicht verfolgen zu wollen. Letztes führt sie erst recht ad absurdum.Aus Trainersicht steigert das Führen an kurzer Leine in minimaler Zeit die Aggression eines Hundes, da das Tier in seiner persönlichen Entfaltung dadurch massiv eingeschränkt wird. Durch den ständigen Druck auf das Tier werden Aggressionen angestaut, die irgendwann unkontrollierbar herausbrechen.Zu kritisieren ist auch ein anderer Punkt in der geplanten Verordnung, nämlich die Bestimmung in § Absatz 6, dass ein geeignetes Hilfsmittel für die Aufnahme und den Transport von Verunreinigungen von Abkotungen mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen sind. Die bisherige Bestimmung, dass Verunreinigungen zu beseitigen sind, ist völlig ausreichend. Die Neufassung provoziert Auslegungsschwierigkeiten und Missverständnisse. Dadurch wird die Akzeptanz der Bestimmung weiter reduziert. So wird sich beispielsweise ein Hundehalter ordnungswidrig verhalten, wenn er einen mitgeführten Kotbeutel benutzt, entsorgt und diesen auf dem restlichen Heimweg dann nicht mehr vorweisen kann. Allein dieses Beispiel zeigt, dass die Regelung zu völlig unbilligen Ergebnissen führt und unnötig ist. Das berechtigte Ziel der Regelung ist es, Hundehaltern eine Reinigungspflicht abzuverlangen. Dabei kann es der Kommune egal sein, mit welchen Mitteln das Ziel erreicht wird. Die Überregulierung lässt die Vermutung zu, dass hier weniger das vorgebliche Ziel, als vielmehr fiskalische Interessen im Vordergrund stehen.Wir fordern Sie auf, dem vorliegenden Entwurf der Gefahrenabwehrverordnung nicht zuzustimmen, solange darin die kritisierten Regelungen enthalten sind. Hunde sind seit Jahrhunderten treue Begleiter des Menschen. Die positive Auswirkung ihrer Haltung auf den Menschen wird von niemandem mehr ernsthaft in Zweifel gezogen. Lassen Sie nicht zu, dass Magdeburg weiterhin der Ruf der hundefeindlichsten Stadt Deutschlands anhaftet.
Mit freundlichen Grüßen
Dogs Guard e.V.
Pascal Hug
Vereinspräsident
Tierschutzverein Wolmirstedt u.U. e.V.
Jürgen Schütt
Vorsitzender
TAZ Hundeschule Magdeburg
Stephanie Brehm
Ausbildungsleiterin
Tierpraxis für Naturheilkunde
Karola Zedler
Inhaberin