.... ja die deutsche dogge an sich ist kein gefahrenshund, nur wurde meine eingestuft da er einem kind nen blauen zahnabdruck am oberarm verpasst hat, das kam zur anzeige und schwup diwup kam das oamt... blaues halsband, leinen und maulkorbpflicht, ich muste meine sachkundenachweis vorlegen, polizeilichesführungszeugnis und so weiter und habe nun eine erlaubnis diesen hund zu halte... aber auch nur ich darf mitihm raus...
da muss ich mal beim amt sonst nachfragen, den es kann ja immer mal was sein, klar kann ich nun noch meinen 18 jährigen sohn oder meinen mann mit angeben , aber die müssten dann erst mal ne sachkundeprüfung machen und nen führungszeugnis und so weiter beantragen, und die erlaubnis an sich kostet ja nun auch noch mal extra ...