Gerichtsentscheid über Tiervermittlung
Neue Halter für Kampfhunde gesucht
Der Rechtsstreit über die Kampfhunde, für die die Gemeinde Nümbrecht seit 2009 Pensions- und Tierarztkosten zahlen muss, ist beendet. Die Gemeinde darf Pitbull und American Staffordshire über eine Tierschutzorganisation an geeignete Hundehalter vermitteln.NÜMBRECHT - Der Rechtsstreit über die Kampfhunde, für die die Gemeinde Nüm brecht seit 2009 Pensions- und Tierarztkosten zahlen muss, ist beendet. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Antrag des Nümbrechter Halters auf Prozesskostenhilfe abgelehnt und zugleich das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts bestätigt. „Die Kölner Richter hatten der Gemeinde recht gegeben, dass der Nümbrechter ungeeignet sei, die beiden Kampfhunde zu halten“, berichtete Bürgermeister Hilko Redenius. Der Mann habe seinerzeit die Tiere illegal eingeführt, sie nicht bei der Gemeinde angemeldet und keine Haltungserlaubnis besessen, weshalb er rechtlich als unzuverlässig gelte.
Aus diesem Grund erging eine Ordnungsverfügung: Die Gemeinde wollte die Tiere einziehen und an andere Halter vermitteln. Dagegen klagte der Mann, scheiterte am Verwaltungsgericht und kam nun auch mit der angestrengten Revision am OVG nicht durch. Jetzt wird die Gemeinde den Pitbull und den American Staffordshire über die Tierschutzorganisation Thea an geeignete Hundehalter vermitteln.
Bislang waren die Tiere in einer Hundepension untergebracht. Die Kosten, je 15 Euro pro Tag und Tier, sowie die Tierarztrechnungen belaufen sich mittlerweile auf eine Summe von fast 25 000 Euro. „Wir werden dafür den Hundehalter in Regress nehmen“, kündigte Redenius an. Der Mann, der in der Gemeinde Nümbrecht wohnte, warEnde 2009 wegen Vergewaltigung verhaftet worden. Er wurde verurteilt und ist seither in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. (hh)
Quelle: Gerichtsentscheid über Tiervermittlung